Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen bei MarModify, MarMor DeRi Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen klaren Rahmen für unsere Zusammenarbeit. Wir erbringen digitale Dienstleistungen in den Bereichen Websites und Design, Suchmaschinenoptimierung, Schaltung und Betreuung bezahlter Werbeanzeigen, Aufbau von Funnels und Landingpages, Patientengewinnung, Mitarbeitergewinnung, Vermittlung von Fachkräften sowie verwandte Leistungen. Die folgenden Abschnitte regeln, wie ein Vertrag zustande kommt, welche Leistungen umfasst sind, wie Vergütung und Zahlung erfolgen und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MarMor DeRi Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nachfolgend Anbieter genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend Kunde genannt, in Bezug auf alle vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen. Sie regeln das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde, soweit nicht individuell abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Honorarvereinbarung annimmt und unterzeichnet. Die Unterzeichnung kann handschriftlich oder über eine elektronische Signaturfunktion erfolgen. Bei der Annahme eines über unser Angebotssystem übermittelten Angebots gilt die dort dokumentierte elektronische Unterschrift als rechtsverbindliche Annahme. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen Leistungsumfänge für die gewählten Dienstleistungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, den detaillierten Leistungsbeschreibungen der gewählten Leistungen, abrufbar unter marmodify-dental.de/leistungsumfaenge, und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, die für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind, vollständig und korrekt sind. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Honorarvereinbarung bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen wird in den auf marmodify-dental.de/leistungsumfaenge veröffentlichten Leistungsbeschreibungen festgelegt, die für das jeweils gewählte Produkt gelten. Erworben werden ausschließlich die dort konkret genannten, wörtlich aufgeführten Dienstleistungen. Außerhalb der aufgelisteten Leistungen wird nichts Weiteres geschuldet. Eine automatische Erbringung zusätzlicher, nicht ausdrücklich genannter Dienstleistungen erfolgt nicht.
Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte technische Umsetzung und, soweit vereinbart, die laufende Optimierung der gewählten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich und gesondert eine Erfolgszusage vereinbart ist. Insbesondere werden eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Terminen, Buchungen, Bewerbungen oder Abschlüssen sowie bestimmte Umsätze oder Platzierungen nicht zugesichert, es sei denn, eine solche Zusage ist im Angebot, in §5 oder in §5a dieser Bedingungen ausdrücklich getroffen.
§3.1 Schaltung und Betreuung bezahlter Werbeanzeigen
Umfasst die Leistung die Schaltung und Betreuung bezahlter Werbeanzeigen über das Werbenetzwerk der Meta Platforms, Inc. (Instagram und Facebook) oder über das Werbenetzwerk der Google LLC (Google Suche, YouTube und Partnernetzwerke), so umfasst sie die fachgerechte technische Einrichtung, Schaltung und laufende Optimierung der Kampagnen. Eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Buchungen, Bewerbungen oder Abschlüssen wird nicht zugesichert, ein Anspruch auf Rückerstattung besteht insoweit nicht.
§3.2 Suchmaschinenoptimierung
Gegenstand einer Suchmaschinenoptimierung ist die konkrete technische Umsetzung der vereinbarten Optimierungsmaßnahmen. Die Suchergebnisse und deren Reihenfolge werden von den Algorithmen der jeweiligen Suchmaschine gesteuert, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Eine bestimmte Platzierung oder eine Steigerung von Besucherzahlen wird nicht geschuldet.
§3.3 Websites und Bearbeitungssystem
Beim Erwerb einer Website kann der Kunde ein Bearbeitungssystem zur eigenständigen Pflege der Inhalte hinzubuchen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Funktionsstörungen oder Darstellungsfehler, die durch eigenständige Änderungen des Kunden über dieses System entstehen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Anbieter empfiehlt vor umfangreichen Änderungen eine Datensicherung.
§3.4 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen, ist der Anbieter bemüht, diesen Wünschen nach Möglichkeit nachzukommen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Änderungen, einschließlich der voraussichtlichen Auswirkungen auf den Zeitplan und der zusätzlichen Vergütung. Ein verbindlicher Anspruch auf die Durchführung solcher Leistungen besteht erst nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Kunden. Zusätzliche Vergütungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§4 Werbebudget
Bei Leistungen, die die Schaltung bezahlter Werbeanzeigen umfassen, ist das Werbebudget nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters. Es wird gesondert festgelegt und ist vom Kunden zu tragen. Das Werbebudget wird bevorzugt über den Anbieter abgerechnet, kann jedoch nach Vereinbarung auch direkt vom Kunden an das jeweilige Werbenetzwerk gezahlt werden. Die Höhe des Werbebudgets wird im Angebot festgelegt. Soweit für eine vereinbarte Leistung ein Mindestwerbebudget als Voraussetzung genannt ist, ist dessen Bereitstellung Mitwirkungspflicht des Kunden.
§5 Mitarbeitergewinnung und Zusammenwirken
Umfasst die vereinbarte Leistung die Mitarbeitergewinnung, übergibt der Anbieter dem Kunden pro Monat die im Angebot vereinbarte Anzahl qualifizierter Bewerber. Als qualifiziert gilt ein Bewerber, den der Anbieter zuvor telefonisch kontaktiert und auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle vorqualifiziert hat und der anschließend an den Kunden übergeben wird. Mit der Übergabe zählt der Bewerber auf die vereinbarte monatliche Anzahl an.
Damit die vorqualifizierten Bewerber zu Einstellungen führen können, kontaktiert der Kunde jeden übergebenen Bewerber innerhalb von 72 Stunden nach der Übergabe. Für die Berechnung dieser Frist sind Werktage maßgeblich. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage hemmen die Frist, sie läuft am nächsten Werktag weiter. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch mit mindestens zwei Anrufversuchen. Eine zusätzliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Nachrichtendienst ist möglich, sie ersetzt den telefonischen Versuch jedoch nicht.
Kontaktiert der Kunde einen übergebenen Bewerber nicht fristgerecht in der vorstehend beschriebenen Weise, entfällt die Verpflichtung des Anbieters zur Übergabe der vereinbarten monatlichen Anzahl qualifizierter Bewerber. Diese Rechtsfolge gilt nicht nur für den betroffenen Bewerber und nicht nur für den laufenden Monat, sondern für die gesamte weitere Vertragslaufzeit. In diesem Fall entfällt zugleich der Anspruch des Kunden auf die nachstehend beschriebene honorarfreie Fortführung.
Erreicht der Anbieter die vereinbarte monatliche Anzahl qualifizierter Bewerber nicht, obwohl der Kunde seine vorstehenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat, setzt der Anbieter seine Leistung ohne weiteres Honorar fort. Diese honorarfreie Fortführung dauert an, bis die zu besetzende Stelle durch die Maßnahmen des Anbieters besetzt ist oder der Kunde die Zusammenarbeit von sich aus beendet. Voraussetzung für jeden Monat der honorarfreien Fortführung ist, dass der Kunde weiterhin ein Werbebudget von mindestens 1.000 Euro pro Monat bereitstellt. Stellt der Kunde ein geringeres Budget bereit, endet die honorarfreie Fortführung.
Die Auswahlgespräche und die Einstellung führt der Kunde in eigener Verantwortung durch. Der Anbieter liefert den Bewerberfluss und den Prozess.
§5a Erfolgsbasierte Vermittlung und Direktvermittlung
Umfasst die vereinbarte Leistung die erfolgsbasierte Vermittlung oder die Direktvermittlung von Fachkräften, vermittelt der Anbieter dem Kunden geeignete, vorqualifizierte Personen mit dem Ziel, ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und der vermittelten Person zu begründen. Gegenstand ist die Vermittlung, nicht die Überlassung von Arbeitnehmern. Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der vermittelten Person zustande. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes findet nicht statt.
Der Vermittlungserfolg tritt ein, sobald zwischen dem Kunden und einer vom Anbieter vorgestellten Person ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Dies gilt für unbefristete wie für befristete Arbeitsverhältnisse. Als vorgestellt gilt eine Person, die der Anbieter dem Kunden namentlich benannt und übergeben hat. Kommt innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung ein Arbeitsverhältnis mit einer vom Anbieter vorgestellten Person zustande, gilt der Vermittlungserfolg als durch den Anbieter herbeigeführt, auch wenn der Kunde die Person zwischenzeitlich auf einem anderen Weg erneut kontaktiert hat.
Das Vermittlungshonorar beträgt das Zweieinhalbfache (2,5-fache) des zwischen dem Kunden und der vermittelten Person vereinbarten Brutto-Monatsgehalts. Maßgeblich ist das vereinbarte monatliche Bruttogrundgehalt auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit. Der so ermittelte Betrag ist das Netto-Honorar des Anbieters und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Honorar wird mit dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses fällig. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses sowie über das vereinbarte Brutto-Monatsgehalt.
Umfasst die Leistung die erfolgsbasierte Gewinnung mit Werbung, stellt der Kunde zusätzlich ein im Angebot festgelegtes monatliches Werbebudget bereit. Das Werbebudget ist nicht Teil des Vermittlungshonorars. Es wird nach §4 behandelt, bevorzugt über den Anbieter abgerechnet und fällt für die Dauer der Gewinnungsphase unabhängig vom Eintritt des Vermittlungserfolgs an. Bei der Direktvermittlung aus dem vorhandenen Bewerberkreis fällt kein Werbebudget an.
Endet das vermittelte Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit, längstens innerhalb von sechs Monaten ab dem vereinbarten Arbeitsbeginn, aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, führt der Anbieter auf Wunsch des Kunden einmalig eine honorarfreie Nachbesetzung derselben Stelle durch. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Vermittlungshonorars besteht nicht. Voraussetzung ist, dass der Kunde das Vermittlungshonorar vollständig entrichtet und den Anbieter unverzüglich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert hat.
Die Auswahlgespräche und die Einstellungsentscheidung führt der Kunde in eigener Verantwortung durch. Der Anbieter schuldet die Vorstellung geeigneter, vorqualifizierter Personen, nicht die Einstellung einer bestimmten Person.
§6 Gemeinsame Verantwortlichkeit im Datenschutz
Soweit der Anbieter im Rahmen der Patienten- oder Interessentengewinnung personenbezogene Daten über eine von ihm betriebene Erfassungsstrecke erhebt, diese vorqualifiziert und an den Kunden übergibt, sind Anbieter und Kunde gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung. Für dieses Zusammenwirken gilt Folgendes.
- Der Anbieter ist verantwortlich für die Erhebung der Daten im Funnel, deren Vorqualifizierung und die Vermittlung an den Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe für die weitere Verarbeitung verantwortlich.
- Die Erfüllung der Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung übernimmt der Anbieter, da die Daten bei ihm erhoben werden.
- Betroffenenanfragen, insbesondere auf Auskunft, Löschung und Widerruf, bearbeitet die Stelle, bei der sie eingehen. Die jeweils andere Seite arbeitet innerhalb angemessener Frist zu.
- Betroffene können ihre Rechte gegenüber beiden Beteiligten geltend machen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und kann vertraglich nicht abbedungen werden.
- Der Anbieter holt die erforderlichen Einwilligungen ein und führt den Nachweis. Zu jeder Einwilligung werden der vollständige Wortlaut, der der betroffenen Person angezeigt wurde, sowie Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung gespeichert.
- Das Wesentliche dieser Vereinbarung wird betroffenen Personen in der Datenschutzerklärung der Erfassungsseiten zugänglich gemacht.
Im Übrigen erfolgt die Datenerhebung, -nutzung und -löschung gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter marmodify-dental.de/datenschutzerklaerung.
§7 Feedback bei Website- und Designprojekten
Bei der Erstellung von Websites und Designleistungen hat der Kunde das Recht, während des Gestaltungsprozesses in bis zu drei vom Anbieter festgelegten Feedback-Runden Rückmeldungen zu den Entwürfen zu geben. Jede Feedback-Runde soll spezifische, konstruktive Anmerkungen enthalten, die sich auf vorher vereinbarte Projektziele beziehen. Der Umfang des Feedbacks pro Runde beschränkt sich auf wesentliche Aspekte des Projekts. Feedback ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Entwürfe bereitzustellen, um Verzögerungen im Projektzeitplan zu vermeiden. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Übergabe drei kostenfreie Änderungswünsche zu äußern. Davon ausgeschlossen sind Veränderungen im grundlegenden Wesen der Dienstleistung.
§8 Lieferzeit und Kundenkommunikation
Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarte Dienstleistung innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens. Die Berechnung der Lieferzeit pausiert für Zeiträume, in denen der Anbieter auf notwendige Informationen, Bestätigungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. Die Wartezeit beginnt mit dem Tag der Anfrage des Anbieters an den Kunden und endet mit dem Tag, an dem der Anbieter die angeforderte Antwort oder Handlung erhält. Die Lieferzeit pausiert ebenfalls, wenn Verzögerungen durch Drittanbieter auftreten, die der Anbieter zur Erbringung der Dienstleistung nutzt.
Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfragen des Anbieters innerhalb von drei Werktagen zu reagieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass Verzögerungen in der Kommunikation zu einer entsprechenden Anpassung der Lieferzeit führen können.
§9 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis für die Dienstleistung sowie die Zahlungsbedingungen, insbesondere eine etwaige Aufteilung in Anzahlung, Teilzahlungen oder laufende Zahlungen und deren Fälligkeit, werden in der Honorarvereinbarung beziehungsweise im Angebot vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sämtliche Rechnungen sind zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar, sofern kein gesondertes Zahlungsziel eingeräumt ist. Der Kunde befindet sich mit Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die jährlichen Hosting-Kosten innerhalb eines Jahres um bis zu 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu erhöhen. Sollte ein Anstieg der Bereitstellungskosten des Anbieters um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auftreten, kann eine Erhöhung über diesen Prozentsatz hinaus erfolgen.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die erbrachten Leistungen und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Anbieters. Erst mit vollständigem Eingang der vereinbarten Summe auf dem Konto des Anbieters erfolgt die Übereignung der erbrachten Leistungen an den Kunden.
§11 Gewährleistung
Der Anbieter verpflichtet sich zur sachgemäßen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich geltend gemacht werden. Der Anbieter wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
§12 Kündigung
Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden, nachdem eine Vorauszahlung geleistet und erste notwendige Betriebsmittel zu Beginn der Dienstleistung beschafft wurden, ist die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung ausgeschlossen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Übereignung oder Herausgabe bereits erstellter oder teilweise erbrachter Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Diese Regelung dient der Deckung angefallener Aufwendungen und der Sicherstellung der Planungssicherheit für beide Vertragsparteien.
Für laufende Leistungen mit vereinbarter Laufzeit gelten die im Angebot festgelegten Laufzeit- und Kündigungsregelungen.
§13 Haftung
Der Kunde sichert zu, dass er sämtliche Rechte, einschließlich der Urheberrechte, an den Texten, Bildern, Grafiken und sonstigen Materialien, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, besitzt oder die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen eingeholt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten durch die vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.
§13.1 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§13.2 Haftungsausschluss
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat eine wesentliche Vertragspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
§13.3 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§13.4 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
§13.5 Haftungsausschluss gemäß DSGVO
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, die auf falschen, unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen und korrekten Informationen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung bereitzustellen.
§14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Inhalte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Bei Websites umfasst dies insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Der Kunde ist allein für die Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Weitere leistungsspezifische Mitwirkungspflichten, insbesondere die Kontaktierung übergebener Bewerber nach §5 und die Bereitstellung eines Mindestwerbebudgets nach §4, bleiben unberührt.
§15 Datenschutz
Die Datenerhebung, -nutzung und -löschung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter marmodify-dental.de/datenschutzerklaerung. Für die gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Patienten- und Interessentengewinnung gilt zusätzlich §6.
§16 Regelung von Strafen bei Vertragsverstößen
Bei Zahlungsverzug wird nach der zweiten Mahnung eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Für ausstehende Zahlungen berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Bei unerlaubter Nutzung der Dienste oder Werke vor vollständiger Bezahlung wird eine Strafe in Höhe von 10 Prozent des Projektwertes fällig. Bei direkten Schäden durch nachweisbare Vertragsverstöße des Kunden fordert der Anbieter Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens.
§17 Ausschluss religiöser, politischer und ideologischer Inhalte
Der Anbieter integriert im Rahmen seiner Leistungen keinerlei Inhalte, die religiöse, politische oder ideologische Symbole, Darstellungen oder Botschaften enthalten. Der Kunde stellt dem Anbieter keine Materialien oder Anweisungen zur Verfügung, die im Widerspruch zu dieser Klausel stehen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Anbieter das Recht vor, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Kommt der Kunde einer schriftlichen Aufforderung zur Entfernung solcher Inhalte nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Des Weiteren kann in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro geltend gemacht werden.
§18 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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